Verhaltenskodex
(Code
of
Conduct)
für
Lieferanten
der
Zippsafe
AG

Einleitung

Die Themen Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit geniessen bei Zippsafe AG einen hohen Stellenwert. In unserer langfristigen Geschäftsstrategie übernehmen wir ethische, soziale und ökologische Verantwortung.

Die Zippsafe AG erwartet von allen Lieferanten und nachgeordneten Lieferanten, dass sie sich an alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene halten und die Anforderungen des vorliegenden Code of Conduct erfüllen. Der Verhaltenskodex stützt sich auf die Grundsätze internationaler Standards wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Prinzipien des Globalen Pakts der Vereinten Nationen. 

Anwendungsbereich

Der vorliegende Code of Conduct gilt für alle Lieferanten der Zippsafe AG sowie alle nachgeordneten Lieferanten und Vertragsunternehmen.

1. Grund- und Menschenrechte

Der Lieferant verpflichtet sich, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und sich an die zuvor genannten Grundsätze und Übereinkommen zu halten.

1.1 Zwangsarbeit

Wir lehnen jede Form der Zwangsarbeit ab. Der Lieferant verpflichtet sich unter keinen Umständen Gebrauch von Zwangs- oder Pflichtarbeit oder jeglicher anderer Form von Sklaverei oder Menschenhandel zu machen oder davon zu profitieren. 

1.2 Kinderarbeit

Wir verurteilen jede Form der Ausbeutung von Kindern. Unsere Lieferanten verpflichten sich keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren ausweisen können.

1.3 Gerechte und gleiche Behandlung 

Wir lehnen jede Form von Ungerechtigkeit und Diskriminierung ab. Der Lieferant hat jegliche Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz zu unterbinden. Er verpflichtet sich, keinerlei physische, psychische, sexuelle oder verbale Übergriffe zu tolerieren.

1.4 Vereinigungsrecht und Recht zu Tarifverhandlung 

Der Lieferant muss das Recht der Mitarbeiter, sich in Verbänden zusammenzuschließen und Kollektivverträge zu verhandeln, anerkennen und respektieren

1.5 Arbeitszeit und Freizeit 

Es ist sicherzustellen, dass hinsichtlich Urlaub, Arbeitszeiten, Karenzzeiten die Anforderungen der nationalen gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen erfüllt werden. 

1.6 Löhne und Leistungen 

Löhne, Leistungen und die Vergütung von Überstunden müssen mindestens die Anforderungen der nationalen gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen erfüllen. 
2. Gesundheit und Sicherheit 

Der Lieferant muss die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Der Arbeitsplatz darf keine gesundheitlichen Gefahren in sich bergen. Der Lieferant hat alle Anforderungen der anzuwendenden Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erfüllen. 

3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit 

Der Lieferant erfüllt alle Anforderungen der anzuwendenden Gesetze zum Schutz der Umwelt und verbessert seine Umweltbilanz kontinuierlich. Der Lieferant implementiert und dokumentiert ein international anerkanntes Umweltmanagementsystem.

4. Unternehmensintegrität 

Jegliche Form von Korruption, Bestechung und unlauterer Geschäftspraktik ist streng untersagt. Der Lieferant erfüllt alle anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

5. Geistiges Eigentum

Der Lieferant verpflichtet sich, die Rechte Dritter an geistigem Eigentum und deren Geschäftsgeheimnisse zu wahren. 

6. Datenschutz

Die Bearbeitung und Aufbewahrung erhaltener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die Daten werden nur insoweit bearbeitet, als dies für die Vertragsabwicklung nötig ist.


Anhang

Verhaltenskodex (Code of Conduct) für Lieferanten der Zippsafe AG