1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») gelten für das rechtliche Verhältnis zwischen der Zippsafe AG einschliesslich sämtlicher in- und ausländischer Tochtergesellschaften und ihren Kunden (gemeinsam nachfolgend: «Parteien»).
1.2 Grundlage: Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil der Offerten der Zippsafe AG und bilden zusammen mit diesen, den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sowie der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) und soweit einschlägig die produktspezifischen Bedingungen die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der Zippsafe AG und ihren Kunden.
1.3 Anerkennung: Mit der Annahme einer Offerte der Zippsafe AG durch den Kunden, auch in Form einer einfachen Bestellbestätigung, finden die vorliegenden AGB Anwendung.
1.4 Einsehbarkeit: In der Regel werden die AGB der Offerte der Zippsafe AG beigelegt. Im Übrigen können die AGB auf der Homepage der Zippsafe AG (www.zippsafe.com) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Zippsafe AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version dieser AGB.
1.5 Vorrang: Mit dem Kunden abgeschlossene individuelle Vereinbarungen gehen den AGB vor. Diese AGB gehen abweichenden AGB des Kunden vor. Den Offerten und diesen AGB widersprechende AGB des Kunden gelten nur, wenn die Zippsafe AG deren Vorrang schriftlich und ausdrücklich anerkannt hat.
1.6 Rangordnung: Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den einzelnen Verträgen oder anderen darin referenzierten Anhängen, gelten die Bestimmungen gemäss nachfolgender Reihenfolge:
1. Offerten bzw. Einzelverträge
2. Anhänge
3. Produktspezifische Bedingungen
4. AGB
5. AEB
6. ADV
Soweit ein Fall der Auftragsdatenbearbeitung vorliegt, findet zwischen dem Kunden und der Zippsafe AG die Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung Anwendung.
2.1 Gültigkeit der Offerte: Die Offerte (inkl. Beilagen) der Zippsafe AG ist bis zum darauf erwähnten Datum gültig. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch Unterzeichnung durch beide Parteien zustande oder durch die Bestellbestätigung des Kunden. Die Offerte ist somit gleichzeitig als Vertrag ausgestaltet.
2.2 Gegenstand: Gegenstand des Vertrags bilden die unter dem Titel «Angebot» auf der Offerte aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.
3.1 Zahlungskonditionen: Die Zippsafe AG ist berechtigt, 70 % des vertraglichen vereinbarten Preises innert 30 Tagen nach Rücksendung der beidseitig unterzeichneten Offerte und zu 30 % nach Übergabe resp. vertragsgemässem Angebot durch die Zippsafe AG in Rechnung zu stellen. Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleibt der Zippsafe AG in jedem Fall das Rücktrittsrecht vorbehalten. Der Betrag (netto) ist innert 30 Tagen seit Rechnungsversand fällig. Der letzte Tag der Zahlungsfrist gilt als Verfalltag. Allfällige Gebühren aufgrund Bankbürgschaften o.ä. werden dem Kunden nachträglich verrechnet.
3.2 Zahlungsverzug: Zahlt der Kunde die Rechnung nicht innert der Zahlungsfrist von 30 Tagen, so fällt er in Verzug und schuldet der Zippsafe AG 5% Verzugszinsen (per annum und pro rata) auf die ausstehende Forderung.
3.3 Bankgarantie oder Bürgschaft: Auf Wunsch des Kunden kann eine Bankgarantie oder Bürgschaft ausgestellt werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Kunden von der Zippsafe AG in Rechnung gestellt.
4.1 Beanstandung: Offene Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware, und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Feststellung der Mängel durch den Kunden oder eine Hilfspersonen des Kunden, schriftlich zu rügen. Massgeblich zur Fristwahrung ist jeweils der Versand der Rüge durch den Kunden.
4.2 Mängelrüge: Auf Verlangen der Zippsafe AG hat der Kunde die beanstandete Ware auf seine Kosten an die Zippsafe AG zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Zippsafe AG die Kosten des günstigsten Versandweges. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, bleibt die Kostentragungspflicht für den Versand beim Kunden.
4.3 Haftungsausschluss: Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
5.1 Haftung: Die Zippsafe AG haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und sofern ihr ein solches Verschulden nachgewiesen wird. Die Haftungssumme ist begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises bzw. der Vergütung. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung ist die Haftung des Produktehaftpflichtgesetzes sowie Körperschäden, welche trotz sachgemässen Gebrauchs entstanden sind. Wird die Zippsafe AG gestützt auf das Produktehaftpflichtgesetz haftbar gemacht und kann ihr kein Verschulden nachgewiesen werden, so hat der Kunde die Zippsafe AG schadlos zu halten.
5.2 Verrechnung: Das Verrechnungsrecht des Kunden im Falle von Gewährleistungs-, Garantie- und Haftungsansprüchen wird ausgeschlossen.
5.3 Rückbehaltsmöglichkeiten: Der Rückbehalt von Leistungen durch den Kunden wird ausgeschlossen.
6.1 Geheimhaltung: Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Unterlagen die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Zippsafe AG, sei es bei der Bestellung, Abnahme, anderen Leistungen oder anderweitig im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit der Zippsafe AG, zur Kenntnis gelangt sind (u.a. geschäftliche oder technische Angaben, die in Offertunterlagen, Angebotsbestätigungen, Lieferscheinen, Begleitunterlagen, Plänen oder Ähnlichem enthalten sind), vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten.
6.2 Bearbeitung von Personendaten: Die Zippsafe AG hält die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze ein und implementiert die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienstleistungen für die Bearbeitung von Personendaten. Die Zippsafe AG stellt auch sicher, dass diejenigen, die Personendaten bearbeiten, über die Verpflichtungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten informiert sind.
6.3 Löschung von Personendaten: Die Zippsafe AG stellt sicher, dass Personendaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist oder nach Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, gelöscht werden.
7.1 Ereignis: Als ein Ereignis höherer Gewalt gilt ein Ereignis, welches die Zippsafe AG daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, und welches ausserhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen und dessen Auswirkungen nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden werden können. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten namentlich (aber nicht abschliessend): Krieg, Terrorakte, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Sanktionen, behördliche Anordnungen, Amtshandlungen, Enteignung, Verstaatlichung, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse, Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der Halb- und Fertigfabrikate, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen und Streik.
7.2 Rücktrittsrecht: Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, welche die Zippsafe AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei ihr oder bei einem Dritten entstehen, hat die Zippsafe AG das Recht – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – ganz oder teilweise und ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse länger als 90 Tage dauern.
8.1 Zession: Die Zippsafe AG ist berechtigt, Forderungen jeglicher Art an eine Drittpartei abzutreten. Die Drittpartei hat wiederum das Recht, die Forderung an die Schweizerische Exportkreditagentur (SERV) abzutreten.
8.2 Referenz: Ohne gegenteilige Anordnung ist es der Zippsafe AG gestattet, in ihrer Kommunikation den Kunden als Referenz zu nennen.
8.3 Vertragsänderungen: Änderungen und Ergänzungen der Offerte der Zippsafe AG bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Abreden in diesem Zusammenhang sind unwirksam und Änderungen durch konkludentes Verhalten werden ausgeschlossen.
8.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Offerte lückenhaft, rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Vertragsdokumente nicht berührt. Die Parteien treffen diesfalls eine Vereinbarung, welche die betroffene Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt, sodass der angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
8.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf diese AGB und auf die Offerte der Zippsafe AG sowie auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen findet Schweizer Recht Anwendung unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zuständig sind die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich, Kanton Zürich.
8.6 Inkrafttreten: Die vorliegenden AGB treten am 01.06.2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen der AGB.